9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
Ist die Ware bereits verbaut, behalten wir uns das Recht vor,
die
verbaute Ware wieder auszubauen. Die Kosten für Ein,- und
Ausbau
sowie die An,- und Abfahrt gehen zu Lasten des Kunden.
In diesem Fall wird dem Kunden zusätzlich eine Wertminderung
des
Artikels in Höhe von mindestens 50% berechnet.